AGB für den Beherbergungsvertrag


1. Geltungsbereich
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Beherbergungsverträge sowie für alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen des Hotels.
1.2. Abweichende Bestimmungen, auch soweit Sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Hotel ausdrücklich schriftlich anerkannt.

2. Vertragsschluss
2.1. Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Hotels der Beherbergungsvertrag (Vertrag) zustande. Der Vertrag kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen.
2.2. Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeine Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.
2.3. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienen Zwecke, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels.

3. Leistungen, Preise, Zahlung
3.1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Maßgeblich ist die jeweilige Preisliste mit den jeweiligen Tarifen und Leistungsbeschreibungen. Im Übrigen sind Leistungen und Tarife freibleibend.
3.2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von Ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten.
3.3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben.
3.4. Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Gast kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Gast , der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der EZB zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8% über dem Basiszinssatz der EZB. Dem Hotel bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von 5,00 Euro erheben.
3.5. Die Akzeptanz und die Auswahl von Kreditkarten sind dem Hotel in jedem einzelnen Fall bei Vorlage einer Kreditkarte freigestellt. Dies gilt auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten durch Aushänge im Hotel angezeigt wird. Die Entgegennahmen von Schecks, Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt im Übrigen nur erfüllungshalber.
3.6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Das Hotel ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zustellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.
3.7. Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftigen festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

4. An- und Abreise
4.1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt. Werden Zimmer oder sonstige Leistungen (z.B. Essen) auf Optionsbasis reserviert, so sind die Optionsdaten für beide Vertragspartner bindend. Üblich sind hier, je nach Buchungslage und Vorlaufzeit 2- 12 Wochen. Nach Ablauf der Optionsfrist kann das Hotel ohne Rücksprache über die in Option gebuchten Zimmer und Leistungen frei verfügen.
4.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
4.3. Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 18:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne das der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.
4.4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über dem ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100% des vollen gültigen Logispreises. Dem Gast steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, das diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

5. Stornierung des Gastes, Rücktritt
5.1. Das Hotel räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Reservierung hat das Hotel Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.
5.2. Das Hotel hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen.
5.3. Stornierungen von Privatpersonen
a) Bei Garantie bis 17:00 Uhr wird die Reservierung bei Nicht-Anreise automatisch um 17:00 Uhr storniert
b) Bei garantierter Buchung halten wir die Reservierung auch nach 17:00 Uhr. Sie kann bis 24 Stunden vor Anreise kostenfrei storniert werden, danach können 100% des Logispreises berechnet werden.
5.4. Stornierungen von Gruppen- oder Kontingentreservierungen
a.) Bei Stornierung bis 21 Tage vor Anreise kann die Hälfte des gebuchten Kontingents kostenfrei zurückgegeben werden.
b) Bei Stornierungen bis 14 Tage vor Anreise werden 50% des vereinbarten Logispreises berechnet.
c) Bei Stornierungen 7 Tage vor Anreise werden 75% des vereinbarten Logispreises berechnet.
d) Bei Stornierung ab 1 Tag vor Anreise werden 100% des vereinbarten Komplettpreises berechnet.5.5 Sofern das Hotel die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung die Höhe des vereinbarten Preises für die von dem Hotel zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der von dem Hotel ersparten Aufwendungen sowie dessen, was das Hotel durch anderweitige Verwendungen der Hotelleistung erwirbt.
5.6. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung geltend entsprechend, wenn der Gast die gebuchten Leistungen ohne dies dem Hotel rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.

6. Rücktritt des Hotels
6.1. Sofern dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht eingeräumt wurde, ist das Hotel ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels die Buchung des Hotels nicht endgültig bestätigt.
6.2. Wird eine gemäß Ziffer 3.5. vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
6.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten insbesondere falls
a) höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen,
b) Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Gastes oder Zwecks, gebucht werden,
c) das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die in Anspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels oder der Gäste in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass diese dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist,
d) eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung im Sinne von Ziffer 2.3. vorliegt.
6.4. Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts schriftlich in Kenntnis zu setzten.
6.5. In den Vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadenersatz.

7. Haftung des Hotels, Verjährung 
7.1. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Gast schuldhaft, einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.
7.2. Das Hotel haftet für leicht fahrlässig verursachte Schäden nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
7.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch in Fällen etwaiger Schadensersatzansprüche eines Gastes gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des Hotels. Sie gelten nicht in den Fällen einer Haftung für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes, bei arglistig verschwiegenen Fehlern oder bei Personenschäden.
7.4. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet das Hotel nicht, soweit das Hotel, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Falle muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden.
7.5. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
7.6. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

8. Verjährung und Schlussbestimmungen
8.1. Schadensersatzansprüche des Gastes verjähren spätestens nach 2 Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der Gast Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hotels beruhen.
8.2. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsnahme oder dieser Geschäftsbedingung für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder durch den Kunden sind unwirksam.
8.3. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels in Meppen.
8.4. Ausschließlicher Gerichtsstand- auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels in Meppen. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels. Das Hotel ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Gastes anhängig zu machen.
8.5. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Aufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.